
Weimer vs. Jury: Politischer Skandal um Buchhandlungspreis 2026
Ein Skandal erschüttert die Buchbranche: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat drei unabhängige Buchhandlungen – in Berlin, Bremen und Göttingen – von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises 2026 gestrichen, obwohl eine unabhängige Jury sie nominiert hatte.
Die Begründung: angebliche „verfassungsschutzrelevante Informationen“, die jedoch geheim bleiben und den Betroffenen nicht mitgeteilt wurden. Die Läden klagen nun gegen Weimer und das Verfassungsamt, um die Preisverleihung durchzusetzen und die Rolle von Geheimdiensten in der Kulturförderung klären zu lassen.
Besonders bedenklich: vermutlich wurden alle 118 Buchhandlungen durch den Verfassungsschutz geprüft. Es liegt der Verdacht nahe, daß Weimer diese „Überprüfungen“ schon längst auf weitere Bereiche der geförderten Kulturbranche ausweitet.
Demokratie in Gefahr? Der Zorn ist groß.
Sebastian Guggolz, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, äußert sich entsetzt: „Im ersten Moment war ich irritiert und überrascht. […] Als mir die Dimensionen des ganzen Vorgangs klar wurden, wuchs auch das Entsetzen bis hin zu Bestürzung und Alarmierung.“ Er kritisiert es als „politische Einmischung in Kulturförderung“ und warnt: „Das ist Gesinnungsschnüffelei. […] Da sind wirklich Grundfesten unserer Demokratie in Gefahr und angegriffen.“
Die Branche reagiert mit wachsender Empörung – viele Preisträger lehnen die Verleihung durch Weimer ab. Der Preis, der eigentlich inhabergeführte Läden ehren soll, droht nun zur Symbolfrage für Freiheit und Unabhängigkeit zu werden.
Besonders bitter für Preisträger wie Rasmus Schöll von der Ulmer Buchhandlung Aegis, die mit dem Hauptpreis ausgezeichnet wurde: „Normalerweise hätten die Champagnerkorken geknallt. Aber momentan dominieren ‚Zorn und Wut‘.“ Er betont: „Nicht die ausgezeichneten Buchhandlungen haben diese Situation verursacht. Nicht die unabhängige Jury hat sie verursacht. Verursacht wurde sie durch den politischen Eingriff in ein bereits abgeschlossenes Juryverfahren.“






